Unser Angebot
Die „gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase“ ist im Sozialgesetzbuch geregelt (Paragraph 132g SGB V). Sie dient dazu, die Hospiz- und Palliativ-Versorgung zu verbessern. Das hilfreiche Angebot ist für gesetzlich Versicherte kostenlos. Unsere individuelle Beratung richtet sich an alle Bewohnerinnen und Bewohner: Sie können sie gerne allein oder mit Ihren Angehörigen bzw. betreuenden Personen gemeinsam nutzen.
Wenn Menschen noch „rüstig“ sind, können sie selbst entscheiden, wie sie medizinisch behandelt werden möchten, wie ihre Pflege aussehen soll und welches seelsorgerische Angebot sie wünschen – falls sie schwer erkranken oder auch für ihre Sterbephase. Bei Menschen, deren Lebenskräfte nachlassen, ist das oft nicht mehr möglich. Persönliche Wünsche gehen so verloren. Mit der „gesundheitlichen Versorgungsplanung“ besteht zwar die Möglichkeit, den mutmaßlichen Willen der Bewohnerinnen und Bewohnern gemeinsam mit Angehörigen zu erarbeiten, doch das ist nicht immer einfach. Damit es dazu erst gar nicht kommt, ist es sinnvoll, rechtzeitig über Erwartungen und Ängste zu sprechen – und die Ergebnisse gemeinsam niederzuschreiben. So wird der ganz persönliche Wille am Lebensende respektiert und erfüllt.
Mögliche Beratungsthemen
- Welche Hoffnungen und Ängste habe ich?
- Was ist für mich persönlich wichtig in der letzten Lebensphase?
- Wie möchte ich versorgt werden, wenn ich mich nicht mehr äußern kann?
- Welche Möglichkeiten der Sterbebegleitung beziehungsweise palliativen Begleitung gibt es?
- Bekomme ich die seelsorgerischen Angebote, die mir wichtig sind?
- Ist eine Patientenverfügung für mich das Richtige?
- Was ist eine Vorsorgevollmacht?
- Was möchte ich sonst noch regeln?
- Alle Fragen, die Sie sonst noch auf dem Herzen haben.
Informationen zum Download
Flyer "Gesundheitliche Versorgungsplanung" für die letzte Lebensphase (390,7 KiB)